Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebedingungen
1. Anmeldung:
Die Anmeldung zur Reise erfolgt schriftlich. Verbindlich wird Ihre Anmeldung, wenn wir Ihnen den Reisetermin und Reisepreis bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Mecklenburger Radtour vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist der Mecklenburger Radtour die Annahme erklären.
2. Anzahlung und Restzahlung:
Der Reisende erhält einen Sicherungsschein entsprechend der Regelungen des § 651k BGB zur Absicherung des Reisepreises bei Insolvenz. Analog gelten die Zahlungs-bedingungen dieser Regelung. Mit Erhalt der Reisebestätigung und des gleichzeitig übersandten Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung leisten Sie per Überweisung oder Verrechnungsscheck bis 14 Tage vor Reiseantritt auf eines unserer Konten mit der Angabe der Rechnungsnummer. Ist der volle Reisepreis bei uns eingegangen, bekommen Sie Ihre Reiseunterlagen zugesandt.
3. Leistungen und Preise:
Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen sind bei der jeweiligen Tour beschrieben. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor.
Im Reisepreis ist die Kurtaxe nicht eingeschlossen, diese ist vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten.
Für Kinder bis 4 Jahre wird von der Mecklenburger Radtour kein Reisepreis berechnet. Eventuelle Kosten, die dafür bei den einzelnen Leistungsträgern anfallen, müssen dort direkt beglichen werden. Leistungen aus Ihrer Reise, die Sie nicht in Anspruch nehmen, können von uns nicht erstattet werden.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 20 % des Reisepreises pro Person, jedoch mindestens 50,- Euro pro Person, in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 30 % des Reisepreises, zwischen dem 20. und 7. Tag berechnen wir 60 % des Reisepreises und zwischen dem 6. und 1. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 90 % des Reisepreises pro Person.
gesonderte Stornobedingungen RAD & SCHIFF
bis 60 Tage vor Reiseantritt Gebühr in Höhe von 50,- € p.P.
vom 60. bis 29. Tag 50 % Stornogebühr
vom 28, bís 11. Tag 80 % Stornogebühr
vom 10. bis 1. Tag 95 % Stornogebühr
Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 100 % Es bleibt ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns gefordert Pauschale.
5. Rücktritt/Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Sollte die jeweils im Katalog zur jeweiligen Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, wenn Sie von uns spätestens 14 Tage vor dem Reisebeginn über die Nichtdurchführung der Reise informiert worden sind. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6. Haftung:
Unsere Haftung ist ausgeschlossen und beschränkt, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf vom Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt und ausgeschlossen ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, für Schäden die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, wenn ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers zu verantworten hat. Für das Einhalten der Pass-, Zoll- und Devisenvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.
Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken wird ausgeschlossen, wenn diese Schäden aufgrund des Alters des Gepäckstückes oder wegen Verschleiß des Gepäckstückes beim Tragen oder Anheben nicht vermeidbar waren. Wie z.B. defekter oder abgerissener Koffergriff oder Schäden an der Aussenhülle. Wir empfehlen Ihnen für die nach dieser Klausel nicht abgedeckten Risiken das Gute-Reise-Schutz-Paket oder eine separate Reisegepäck-Versicherung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren.
7. Reklamationen:
Sollte es trotz unserer großen Sorgfalt bei der Planung und
Durchführung einer Reise dennoch Grund zu einer Reklamation geben, bitten wir Sie, dies uns mitzuteilen, bzw. bei Gruppenreisen dem Reiseleiter dies mitzuteilen. Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Mecklenburger Radtour geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren entgegen der Regelung des § 651 G, Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
8. Sonstiges:
Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten behandeln wir im Sinne des Bundesdatenschutz-gesetzes. Leistungs- und Erfüllungsort ist Stralsund.
Wichtig für Ihre Reise ist:
Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit Drucklegung dieses Katalogs verlieren die Preise des vorherigen Katalogs ihre Gültigkeit.
Reiseveranstalter:
Die Mecklenburger Radtour
Inhaber: Th. Eberl
Zunftstraße 4,
D-18437 Stralsund